AGB & Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA)
1. Anbieter und Vertragsgegenstand
Anbieter ist WebTreu, Inhaber Muhammed Akbas, Bremsberg 12, 59229 Ahlen, Deutschland. Vertragsgegenstand ist die Überlassung der Software „WebTreu EinfachBüro“ als lokal ausführbare Windows-Software im vereinbarten Lizenzumfang. Die Software dient ausschließlich der eigenen Organisation, Dokumentation und mathematischen Zusammenfassung der vom Nutzer eingegebenen Daten.
Bestellung, Zahlung und Lieferung
Die Jahreslizenz wird ausschließlich über die Bezahlseite von Stripe gekauft. Maßgeblich ist der dort vor Abschluss der Bestellung angezeigte Preis. Nach erfolgreicher Zahlung wird der Lizenzschlüssel automatisch an die im Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Verbraucher werden vor dem Kauf über ihr Widerrufsrecht informiert; siehe Widerrufsbelehrung.
2. Keine Steuer- oder Rechtsberatung
Die Software erbringt keine individuelle rechtliche Prüfung, Steuerberatung, Buchungsanweisung, Kontierung oder verbindliche Einordnung. Hinweise auf Formulare, Mein ELSTER, Freibeträge oder Kategorien sind rein beschreibende Orientierung. Rechenergebnisse sind keine Erklärung über Steuer-, Abgabe-, Aufzeichnungs- oder Zahlungspflichten. Der Nutzer muss Ergebnisse, Belege, Fristen und die endgültige Einordnung selbst oder durch eine hierzu befugte Person prüfen.
3. Nutzungsrecht und technische Bindung
Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht im erworbenen Umfang. Der Lizenzschlüssel ist an den angegebenen Unternehmensnamen und die pseudonymisierte Geräte-ID des registrierten Windows-PCs gebunden. Weitergabe, Veröffentlichung, Umgehung der Lizenzprüfung, Reverse Engineering im gesetzlich nicht zwingend erlaubten Umfang sowie Mehrfachnutzung auf nicht freigeschalteten Geräten sind untersagt.
4. Testphase und Read-only-Modus
Die Testphase beträgt 7 Tage ab der ersten Programmnutzung. Nach Ablauf werden neue Buchungen und Änderungen gesperrt. Bereits erfasste Inhalte bleiben dauerhaft lokal lesbar; Backup sowie vorhandene PDF- und CSV-Exporte bleiben möglich. Eine Aktivierung hebt die Beschränkung für den freigeschalteten Lizenzumfang auf.
5. Jahreslizenz und dauerhaftes Leserecht
Die Software wird in Form von Jahreslizenzen für bestimmte Steuerjahre (z. B. Steuerjahr 2026) lizenziert. Eine gültige Jahreslizenz schaltet die uneingeschränkte Erfassung und Bearbeitung von Daten für das jeweilige Kalenderjahr auf dem registrierten PC frei. Nach Ablauf der Testphase oder für nicht-lizenzierte Steuerjahre wechselt das Programm für neue Eingaben in einen Read-Only-Modus. Das Recht, bereits erfasste Daten dauerhaft lokal einzusehen, zu exportieren (PDF/CSV) und zu sichern, bleibt zeitlich unbefristet bestehen. Die Lizenz begründet keinen Anspruch auf zukünftige Hauptversionen, neue Funktionen, dauerhafte Pflege oder kostenlose Anpassungen an spätere Gesetzes- und Formularänderungen für nicht-lizenzierte Folgejahre. Bei nachgewiesenem Hardwaredefekt kann WebTreu nach Support-Prüfung aus Kulanz eine Übertragung auf eine neue Geräte-ID ermöglichen.
6. Pflichten des Nutzers und Datensicherung
Der Nutzer ist für vollständige und richtige Eingaben, zulässige Verarbeitung personenbezogener Daten, die Aufbewahrung von Originalbelegen und die Einhaltung eigener Fristen verantwortlich. Er muss regelmäßig die Funktion „Datensicherung erstellen“ verwenden und Sicherungsdateien auf einem getrennten, geeigneten Datenträger aufbewahren. Updates und Programmdateien löschen den außerhalb des Programmordners gewählten Datenordner nicht ungefragt.
7. Rechnungsschutz und Exporte
Nach PDF-Erzeugung oder Kennzeichnung als „Gestellt“ beziehungsweise „Bezahlt“ wird eine Rechnung in der Software gegen Überschreiben und Löschen gesperrt. Berichtigungen erfolgen über Storno oder eine neue Korrekturrechnung. Diese technische Schutzfunktion ist keine Bestätigung der formellen oder steuerlichen Ordnungsmäßigkeit und keine Zertifizierung nach GoBD.
8. Verfügbarkeit, Mängel und Haftung
Eine unterbrechungs- oder fehlerfreie Nutzung sowie die dauerhafte Übereinstimmung mit künftigen Rechts- oder Formularständen wird nicht zugesichert. WebTreu haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei übernommener Garantie sowie in allen weiteren gesetzlich zwingenden Fällen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. WebTreu haftet insbesondere nicht für Steuernachforderungen, Datenverluste oder Strafen durch falsche Eingaben des Nutzers.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Zwingende Verbraucherrechte, insbesondere ein gesetzliches Widerrufsrecht, bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Stand: Oktober 2026.
